E-Rechnung im Unternehmen: Fristen einordnen und den Prozess vorbereiten
28.2.2025 · Inhaltlich überarbeitet am 28.10.2026
Empfang, Prüfung, Freigabe und Aufbewahrung müssen zusammenpassen. Eine E-Rechnung ist mehr als ein PDF-Anhang – und ihre technische Einführung sollte mit Buchhaltung und Steuerberatung abgestimmt werden.
Empfang und Ausstellung unterscheiden
Inländische Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsregeln: Bis Ende 2026 sind grundsätzlich noch sonstige Rechnungen möglich. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich diese Übergangsfrist bis Ende 2027. Daneben bestehen Ausnahmen und besondere Regelungen. Eine allgemeine Abschaffung sämtlicher Papierrechnungen zum Januar 2026 gab es nicht.
BMF: Aktuelle Fragen und Antworten zur E-RechnungStrukturierte Daten statt bloßer Darstellung
Eine einfache PDF-Datei ist keine strukturierte E-Rechnung im neuen Sinn. Verbreitete Formate sind XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Ausprägungen. Bei hybriden Rechnungen muss auch der strukturierte Teil berücksichtigt werden. Prüfen Sie mit Ihrer Buchhaltungssoftware, welche Formate und Versionen verarbeitet werden können.
Einen geregelten Eingang schaffen
Legen Sie fest, über welchen Weg Rechnungen eingehen und wer eingehende Dateien prüft. Ein E-Mail-Postfach kann für den Empfang genügen, bildet aber noch keinen vollständigen Bearbeitungsprozess. Vertretung, Zugriffsrechte und der Umgang mit fehlerhaften oder doppelten Rechnungen müssen geregelt sein.
Formatprüfung und Zahlungsfreigabe trennen
Eine technisch gültige Datei beweist nicht, dass die Leistung bestellt oder korrekt abgerechnet wurde. Auch geänderte Bankdaten benötigen eine unabhängige Kontrolle. Stimmen Sie sachliche Prüfung, Freigabebefugnisse und die Übernahme in die Buchhaltung ab. Automatisierung sollte diese Kontrollen unterstützen.
Aufbewahrung früh mitplanen
Klären Sie mit Steuerberatung und Fachverantwortlichen, welche Originaldaten, ergänzenden Unterlagen und Verfahrensnachweise aufbewahrt werden müssen. Ein Ausdruck oder eine nachträglich erzeugte PDF-Ansicht ersetzt die strukturierten Originaldaten nicht einfach. Prüfen Sie außerdem Suchbarkeit, Zugriffsrechte, Export und Wiederherstellung.
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